Digital Service Act (DSA)

Kontaktstellen als Anbieter von Vermittlungsdiensten

Das Gesetz über digitale Dienste (VO (EU) 2022/2065) – kurz „DSA“ – verpflichtet Anbieter von Vermittlungsdiensten Kontaktstellen für Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und den Vorstand (vgl. Artikel 11 DSA) sowie für Nutzer der Dienste (vgl. Artikel 12 DSA) zu benennen und zu veröffentlichen.

Das Gesetz über digitale Dienste (VO (EU) 2022/2065) – kurz „DSA“ – verpflichtet Anbieter von Vermittlungsdiensten Kontaktstellen für Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und den Vorstand (vgl. Artikel 11 DSA) sowie für Nutzer der Dienste (vgl. Artikel 12 DSA) zu benennen und zu veröffentlichen.

Zentrale Kontaktstelle für Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und den Vorstand: dsa_compliance@entega.de  
Die Amtssprache in Deutschland ist Deutsch. Zusätzlich kann zu Kommunikationszwecken auf Englisch zurückgegriffen werden.

Zentrale Kontaktstelle für Nutzer der Dienste: dsa@countandcare.de
Die Kontaktstelle dient ausschließlich der Meldung von rechtswidrigen Inhalten im Rahmen der angebotenen Vermittlungsdienstleistungen i. S. d. DSA. Meldungen haben folgende Informationen zu enthalten:

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