Digital Service Act (DSA)
Kontaktstellen als Anbieter von Vermittlungsdiensten
Das Gesetz über digitale Dienste (VO (EU) 2022/2065) – kurz „DSA“ – verpflichtet Anbieter von Vermittlungsdiensten Kontaktstellen für Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und den Vorstand (vgl. Artikel 11 DSA) sowie für Nutzer der Dienste (vgl. Artikel 12 DSA) zu benennen und zu veröffentlichen.
Das Gesetz über digitale Dienste (VO (EU) 2022/2065) – kurz „DSA“ – verpflichtet Anbieter von Vermittlungsdiensten Kontaktstellen für Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und den Vorstand (vgl. Artikel 11 DSA) sowie für Nutzer der Dienste (vgl. Artikel 12 DSA) zu benennen und zu veröffentlichen.
Zentrale Kontaktstelle für Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und den Vorstand: dsa_compliance@entega.de
Die Amtssprache in Deutschland ist Deutsch. Zusätzlich kann zu Kommunikationszwecken auf Englisch zurückgegriffen werden.
Zentrale Kontaktstelle für Nutzer der Dienste: dsa@countandcare.de
Die Kontaktstelle dient ausschließlich der Meldung von rechtswidrigen Inhalten im Rahmen der angebotenen Vermittlungsdienstleistungen i. S. d. DSA. Meldungen haben folgende Informationen zu enthalten:
- begründete Erläuterung, warum der meldende Nutzer (Person oder Einrichtung) die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte ansieht
- eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherortes dieser Information, etwa die präzise(n) URL-Adresse(n), oder, soweit erforderlich, weitere hinsichtlich der Art der Inhalte und der konkreten Art des Hosting-Dienstes zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der rechtswidrigen Inhalte
- Name und E-Mail-Adresse des meldenden Nutzers, es sei denn, es handelt sich um Informationen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie eine in den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie genannte Straftat betreffen
- eine Erklärung darüber, dass der meldende Nutzer in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind